Wir möchten, dass unsere Website für alle Menschen zugänglich und ohne Einschränkungen nutzbar ist. Barrierefreiheit verstehen wir dabei nicht nur als technische Anforderung, sondern als Teil eines modernen, verantwortungsvollen und nutzerorientierten Angebots.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Informationen, Funktionen und Dienste so gestaltet werden, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich sind: für Personen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Besonderheiten, aber auch für ältere Nutzerinnen und Nutzer oder Menschen, die alternative Eingabemethoden verwenden.
Dazu arbeiten wir kontinuierlich daran, Inhalte, Funktionen und digitale Prozesse verständlich, zugänglich und möglichst barrierearm zu gestalten. Grundlage hierfür sind die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der zugrunde liegenden EU-Richtlinie (EU) 2019/882. Ergänzend orientieren wir uns an der DIN EN 301 549 und den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), Konformitätsstufe AA. Unser Ziel ist es, einen hohen Grad an Nutzerfreundlichkeit zu erreichen und allen Menschen den Zugang zu unseren Inhalten so einfach wie möglich zu machen.
Uns ist klar, dass Barrierefreiheit ein fortlaufender Prozess ist. Technologien verändern sich, Inhalte wachsen, und die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer entwickeln sich weiter. Daher verstehen wir diese Erklärung nicht als abschließenden Zustand, sondern als Zwischenbericht unserer Bemühungen und gleichzeitig als Selbstverpflichtung, kontinuierlich an Verbesserungen zu arbeiten.
Diese Information bezieht sich auf die Inhalte und Funktionen unserer Website unter der Domain neo-kanzlei.de. Sie umfasst alle von uns veröffentlichten Seiten, Artikel, Servicebereiche und Online-Formulare.
Nicht in den Geltungsbereich fallen:
Unser Anspruch ist es jedoch, bei zukünftigen Inhalten soweit möglich auch diese Bereiche barriereärmer zu gestalten oder Alternativen anzubieten.
Unsere Website ist teilweise barrierefrei. Sie entspricht in weiten Teilen den Anforderungen der DIN EN 301 549, jedoch bestehen derzeit noch einzelne Barrieren. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese zu identifizieren und zu beheben.
Zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit wurden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
Trotz unserer Bemühungen bestehen derzeit noch folgende Einschränkungen:
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu reduzieren und die Zugänglichkeit unserer Website weiter zu verbessern.
Diese Erklärung wurde am 26.04.2026 auf Basis einer Bewertung von DATA Security erstellt. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung ist vorgesehen.
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Nutzung? Dann kontaktieren Sie uns gerne:
neo Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schwanenstr. 11
93413 Cham
Telefon: 09971-2006140
E-Mail: nfn-knzld
Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und umzusetzen.
Stand der Erklärung: 11. Mai 2026
Diese Information wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, wenn größere technische oder inhaltliche Änderungen an der Website vorgenommen werden.
Damit möchten wir sicherstellen, dass diese Erklärung nicht statisch bleibt, sondern den tatsächlichen Stand unserer Bemühungen widerspiegelt.
Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden:
Schlichtungsstelle BGG