02.06.2025

Ihr Immobilienportfolio wächst, die Mieteinnahmen entwickeln sich positiv – und Sie denken über den nächsten strategischen Schritt nach. In diesem Zusammenhang wird oft deutlich, wie hoch die steuerliche Belastung auf die erzielten Gewinne ausfallen kann. Doch es bestehen Gestaltungsmöglichkeiten.
Mit einer vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH lässt sich die Steuerlast deutlich reduzieren und Ihr Immobiliengeschäft auf eine neue, professionellere Ebene heben. Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Immobilien unterhalb ihres Marktwertes in die GmbH einzubringen um die Grunderwerbsteuer (GrESt) zu reduzieren. Klingt spannend? Im Folgenden erfahren Sie, welche Vorteile die Immobilien-GmbH bietet und wie sich diese rechtlich und steuerlich umsetzen lässt.
In diesem Artikel informieren wir Sie über
Die Immobilien-GmbH ist eine Gesellschaftsform, die speziell für Investoren mit größeren Immobilienbeständen interessant ist. Sie bietet die Möglichkeit, die Steuerlast zu optimieren, Vermögen zu schützen und das Immobiliengeschäft noch effizienter zu organisieren. Aber was macht sie so besonders?
Das wohl größte Argument für die Immobilien-GmbH ist die niedrige Steuerbelastung. Während Privatpersonen auf Mieteinnahmen bis zu 42 % Einkommensteuer (plus Solidaritätszuschlag) zahlen, liegt die Steuerlast bei einer GmbH bei nur 15,825 % (Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag). Das führt dazu, dass ein größerer Teil der Erträge im Unternehmen verbleibt und für Investitionen genutzt werden kann.
Das in der GmbH geführte Immobilienvermögen ist vom Privatvermögen getrennt. Sollte es zu finanziellen Schwierigkeiten kommen, haftet nur das Vermögen der GmbH – das Privatvermögen bleibt unangetastet.
Die GmbH verleiht Ihrem Immobiliengeschäft eine professionelle Struktur. Das kann nicht nur bei Banken und Geschäftspartnern von Vorteil sein, sondern erleichtert auch die Verwaltung und Nachfolgeplanung.
Ein besonderer Vorteil: Indem eine bestehende Immobilie unterhalb ihres Marktwertes in die GmbH eingebracht wird, kann dies die Grunderwerbssteuer reduzieren. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Einbringungswert von 10 % bis 20 % des gemeinen Wertes (Marktwert) akzeptiert werden kann, ohne dass dies steuerlich beanstandet wird. Das bedeutet: Die Grunderwerbsteuer kann auf ein Minimum reduziert werden, während die GmbH die Immobilie zu einem günstigen Preis in ihr Vermögen übernimmt.
Gewinne können in der GmbH thesauriert, reinvestiert oder ausgeschüttet werden – je nach unternehmerischer Zielsetzung.
Die Idee hinter der Immobilien-GmbH ist einfach: Sie gründen eine GmbH, die als Eigentümerin Ihrer Immobilien fungiert. Die Mieteinnahmen und Gewinne fließen in die GmbH, und Sie können sie dort mit dem niedrigen Körperschaftsteuersatz von 15,825 % versteuern. Aber wie sieht das in der Praxis aus?
Die Gründung einer GmbH ist unkompliziert. Erforderlich sind ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (davon 12.500 Euro bei der Gründung einzahlbar) und einen Gesellschaftsvertrag. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt durch einen Notar.
Sie können bestehende Immobilien in die GmbH einbringen oder neue Immobilien direkt über die GmbH kaufen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Die GmbH erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die mit 15,825 % Körperschaftsteuer besteuert werden. Gewinne, die in der GmbH verbleiben, können für neue Investitionen genutzt werden – ohne dass sie privat versteuert werden müssen.
Werden Gewinne aus der GmbH ausgezahlt, fallen zusätzlich 25 % Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag) an. Durch eine gezielte Ausschüttungsstrategie kann jedoch ein Großteil der Gewinne in der GmbH verbleiben und dort für den weiteren Vermögensaufbau verwendet werden.
Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit einem Marktwert von 1 Million Euro das jährlich 50.000 Euro Mieteinnahmen generiert. Sie möchten dieses Haus in eine Immobilien-GmbH einbringen, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Sie bringen die Immobilie zum vollen Marktwert von 1 Million Euro in die GmbH ein. Die Grunderwerbsteuer wird auf Basis dieses Wertes berechnet (z. B. 6,5 % in den meisten Bundesländern). Das bedeutet, es fallen 65.000 Euro Grunderwerbsteuer an.
Sie bringen die Immobilie zu einem reduzierten Wert von 15 % des Marktwertes (150.000 Euro) in die GmbH ein. Die Grunderwerbsteuer wird nun auf Basis dieses reduzierten Wertes berechnet. Das bedeutet, es fallen lediglich 9.750 Euro Grunderwerbsteuer an – eine Ersparnis von über 55.000 Euro!
Die Immobilien-GmbH ist nicht für jeden geeignet. Sie lohnt sich vor allem für:
Für kleinere Portfolios ist der Aufwand der GmbH-Struktur unter Umständen nicht verhältnismäßig. Ab einer gewissen Größe kann die Immobilien-GmbH jedoch erhebliche steuerliche und strukturelle Vorteile bieten
Die Immobilien-GmbH ist mehr als eine Gesellschaftsform – sie bietet strukturelle, steuerliche und haftungsrechtliche Vorteile, wenn Immobilien strategisch gehalten und weiterentwickelt werden sollen. Mit der richtigen Planung und einem erfahrenen Steuerberater an Ihrer Seite kannst lässt sich das volle Potenzial dieser Gesellschaftsform ausschöpfen.
Sie möchten mehr über die Möglichkeiten der Immobilien-GmbH erfahren oder prüfen, ob sie zu Ihrer Situation passt?
Wir stehen Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung – sprechen Sie uns an.


