27.06.2025

Sie sind Teil einer jungen Familie und stehen vor einer komplexen Aufgabe: Ihre Eltern oder Großeltern verfügen über ein umfangreiches Immobilienvermögen, das innerhalb der Familie übertragen werden soll. Doch das Problem ist offensichtlich: Die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften reichen häufig nicht aus, um eine Übertragung ohne steuerliche Belastung zu ermöglichen. Ohne geeignete Gestaltung entstehen schnell Schenkung- oder Erbschaftsteuern, die einen erheblichen Teil des Vermögens reduzieren können.
Eine mögliche Lösung besteht darin, Immobilien im Rahmen eines Verkaufs gegen ein Verkäuferdarlehen zu übertragen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen dieses Vorgehen vor, erläutern welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachtet werden sollten und warum es eine smarte Alternative zur klassischen Schenkung ist.
In diesem Artikel informieren wir Sie über
Die Übertragung von Immobilienvermögen innerhalb der Familie ist steuerlich oft eine Herausforderung. Die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften sind begrenzt:
Alles, was über diese Freibeträge hinausgeht, wird mit Schenkungs- oder Erbschaftsteuer belastet. Je nach Steuerklasse und Wert der Immobilie können die Steuersätze zwischen 7 % und 30 % liegen. Bei größeren Immobilienportfolios oder hochpreisigen Objekten summiert sich das schnell zu einer erheblichen Steuerlast.
Anstatt die Immobilie zu verschenken oder zu vererben, können Eltern die Immobilie an ihre Kinder verkaufen – und zwar gegen ein sogenanntes Verkäuferdarlehen. Dieses Modell bietet eine clevere Möglichkeit, Immobilienvermögen steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen.
Die Eltern verkaufen die Immobilie an ihre Kinder zu einem marktüblichen Preis. Der Kaufpreis wird vertraglich festgelegt und orientiert sich am Verkehrswert der Immobilie.
Anstatt den Kaufpreis sofort zu zahlen, gewähren die Eltern den Kindern ein Darlehen in Höhe des Kaufpreises. Die Kinder schulden den Eltern also den Kaufpreis, zahlen diesen aber in der Regel in Raten ab oder tilgen ihn später.
Das Darlehen kann entweder zinslos oder mit einem geringen Zinssatz gewährt werden. Wichtig ist, dass die Zinsgestaltung marktüblich ist, um steuerliche Probleme zu vermeiden.
Die Kinder zahlen das Darlehen über einen längeren Zeitraum zurück – oder es wird später im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft erlassen.
Dieses Modell bietet sowohl den Eltern als auch den Kindern zahlreiche Vorteile:
Stellen Sie sich vor, Ihre Eltern besitzen eine vermietete Immobilie im Wert von 1.000.000 Euro. Sie möchten die Immobilie an Sie übertragen, ohne dass hohe Steuern anfallen.
Ohne Verkäuferdarlehen:
Ergebnis: Keine sofortige Steuerbelastung und mehr Flexibilität bei der Nachfolgeplanung.
Ergebnis: Keine sofortige Steuerbelastung und mehr Flexibilität bei der Nachfolgeplanung.
Damit das Modell des Verkaufs gegen ein Verkäuferdarlehen steuerlich anerkannt wird, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
Der Kaufpreis muss dem Verkehrswert der Immobilie entsprechen. Ein zu niedriger Kaufpreis könnte vom Finanzamt als Schenkung gewertet werden.
Der Verkauf und das Darlehen müssen klar und rechtssicher vertraglich geregelt sein. Dazu gehört auch die Festlegung von Zinsen und Tilgungsmodalitäten.
Das Darlehen sollte mit einem marktüblichen Zinssatz versehen werden, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Alternativ kann ein zinsloses Darlehen gewährt werden, wenn dies rechtlich zulässig ist.
Die Eltern können sich durch eine Grundschuld im Grundbuch absichern, um im Falle von Zahlungsausfällen geschützt zu sein.
Der Verkauf von Immobilien gegen ein Verkäuferdarlehen ist eine clevere Alternative zur klassischen Schenkung oder Erbschaft. Er ermöglicht es, Immobilienvermögen steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen, ohne dass hohe Steuerlasten anfallen. Gleichzeitig bietet diese Gestaltungsmöglichkeit finanzielle Sicherheit für die Eltern und Flexibilität für die Kinder.
Wenn Sie Immobilienvermögen innerhalb der Familie weitergeben möchten, lohnt es sich, diese Möglichkeit genauer zu prüfen. Eine vorausschauende Planung und rechtssichere vertragliche Umsetzung schaffen nicht nur steuerliche Entlastung, sondern auch eine stabile Grundlage für den weiteren Vermögensaufbau.
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