27.06.2025

Verkaufen statt verschenken: Wie Familien Immobilienvermögen steuerlich vorteilhaft übertragen können

Verkaufen statt Verschenken
Verkaufen statt Verschenken

Autorin:

Katrin Claus
Steuerberaterin

Lesezeit: 3 Minuten


Verwandte Themen:

Sie sind Teil einer jungen Familie und stehen vor einer komplexen Aufgabe: Ihre Eltern oder Großeltern verfügen über ein umfangreiches Immobilienvermögen, das innerhalb der Familie übertragen werden soll. Doch das Problem ist offensichtlich: Die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften reichen häufig nicht aus, um eine Übertragung ohne steuerliche Belastung zu ermöglichen. Ohne geeignete Gestaltung entstehen schnell Schenkung- oder Erbschaftsteuern, die einen erheblichen Teil des Vermögens reduzieren können.

Eine mögliche Lösung besteht darin, Immobilien im Rahmen eines Verkaufs gegen ein Verkäuferdarlehen zu übertragen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen dieses Vorgehen vor, erläutern welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachtet werden sollten und warum es eine smarte Alternative zur klassischen Schenkung ist.


In diesem Artikel informieren wir Sie über

  • die steuerlichen Vorteile eines Immobilienverkaufs innerhalb der Familie.
  • das Verkäuferdarlehen als Alternative zur klassischen Schenkung.
  • die finanzielle Absicherung der Eltern bei gleichzeitiger Vermögensübertragung.

Das Problem: Schenkungs- und Erbschaftsteuer bei Immobilienvermögen

Die Übertragung von Immobilienvermögen innerhalb der Familie ist steuerlich oft eine Herausforderung. Die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften sind begrenzt:

  • 400.000 Euro pro Kind und Elternteil bei Schenkungen oder Erbschaften.
  • 20.000 Euro für Enkelkinder, wenn die Eltern noch leben.

Alles, was über diese Freibeträge hinausgeht, wird mit Schenkungs- oder Erbschaftsteuer belastet. Je nach Steuerklasse und Wert der Immobilie können die Steuersätze zwischen 7 % und 30 % liegen. Bei größeren Immobilienportfolios oder hochpreisigen Objekten summiert sich das schnell zu einer erheblichen Steuerlast.

Die Lösung: Immobilienverkauf gegen ein Verkäuferdarlehen

Anstatt die Immobilie zu verschenken oder zu vererben, können Eltern die Immobilie an ihre Kinder verkaufen – und zwar gegen ein sogenanntes Verkäuferdarlehen. Dieses Modell bietet eine clevere Möglichkeit, Immobilienvermögen steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen.

Wie funktioniert das?

1. Verkauf der Immobilie

Die Eltern verkaufen die Immobilie an ihre Kinder zu einem marktüblichen Preis. Der Kaufpreis wird vertraglich festgelegt und orientiert sich am Verkehrswert der Immobilie.

2. Verkäuferdarlehen:

Anstatt den Kaufpreis sofort zu zahlen, gewähren die Eltern den Kindern ein Darlehen in Höhe des Kaufpreises. Die Kinder schulden den Eltern also den Kaufpreis, zahlen diesen aber in der Regel in Raten ab oder tilgen ihn später.

3. Zinsgestaltung:

Das Darlehen kann entweder zinslos oder mit einem geringen Zinssatz gewährt werden. Wichtig ist, dass die Zinsgestaltung marktüblich ist, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

4. Tilgung des Darlehens:

Die Kinder zahlen das Darlehen über einen längeren Zeitraum zurück – oder es wird später im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft erlassen.

Die Vorteile des Verkaufs gegen ein Verkäuferdarlehen

Dieses Modell bietet sowohl den Eltern als auch den Kindern zahlreiche Vorteile:

1. Steuerliche Optimierung

  • Keine Schenkungssteuer: Da es sich um einen Verkauf handelt, fällt keine Schenkungssteuer an. Der Kaufpreis wird als Gegenleistung betrachtet und nicht als Schenkung.
  • Gestaltungsspielraum bei der Tilgung: Die Rückzahlung des Darlehens kann flexibel gestaltet werden. Eltern können beispielsweise Beträge innerhalb der Schenkungsfreibeträge (400.000 Euro pro Kind) erlassen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.

2. Finanzielle Sicherheit für die Eltern

  • Regelmäßige Einnahmen: Durch die Rückzahlung des Darlehens erhalten die Eltern eine regelmäßige Zahlung, die sie für ihren Lebensunterhalt oder andere Ausgaben nutzen können.
  • Absicherung durch Grundschuld: Die Eltern können sich durch eine Grundschuld im Grundbuch absichern, falls es zu Zahlungsausfällen kommt.

3. Steuerliche Vorteile für die Kinder

  • Abschreibungsmöglichkeiten: Wenn die Immobilie vermietet wird, können die Kinder die Abschreibungen auf den Kaufpreis steuerlich geltend machen. Das hebelt gerade bei älteren von den Eltern bereits abgeschriebenen Immobilien enormes Abschreibungspotential. Und ja, das reduziert ihre Steuerlast bei der jungen Generation.
  • Keine sofortige Liquiditätsbelastung: Da der Kaufpreis nicht sofort gezahlt werden muss, bleibt die finanzielle Belastung für die Kinder überschaubar.

4. Flexibilität bei der Nachfolgeplanung

  • Erlass des Darlehens: Die Eltern können das Darlehen später ganz oder teilweise erlassen, z. B. im Rahmen einer Schenkung. Dadurch wird die Steuerlast weiter reduziert.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Durch die klare vertragliche Regelung des Verkaufs und des Darlehens werden potenzielle Konflikte innerhalb der Familie vermieden.

Ein Beispiel aus der Praxis

Stellen Sie sich vor, Ihre Eltern besitzen eine vermietete Immobilie im Wert von 1.000.000 Euro. Sie möchten die Immobilie an Sie übertragen, ohne dass hohe Steuern anfallen.

Ohne Verkäuferdarlehen:

  • Freibetrag: 400.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Betrag: 600.000 Euro
  • Schenkungssteuer (z. B. 15 %): 90.000 Euro
Mit Verkäuferdarlehen:
  • Die Immobilie wird für 1.000.000 Euro verkauft.
  • Sie erhalten ein Verkäuferdarlehen über 1.000.000 Euro.
  • Keine Schenkungssteuer, da es sich um einen Verkauf handelt.
  • Sie zahlen das Darlehen in Raten zurück oder es wird später innerhalb der Freibeträge erlassen.

Ergebnis: Keine sofortige Steuerbelastung und mehr Flexibilität bei der Nachfolgeplanung.

Ergebnis: Keine sofortige Steuerbelastung und mehr Flexibilität bei der Nachfolgeplanung.

Worauf Sie achten sollten

Damit das Modell des Verkaufs gegen ein Verkäuferdarlehen steuerlich anerkannt wird, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

1. Marktüblicher Kaufpreis

Der Kaufpreis muss dem Verkehrswert der Immobilie entsprechen. Ein zu niedriger Kaufpreis könnte vom Finanzamt als Schenkung gewertet werden.

2. Vertragliche Regelungen

Der Verkauf und das Darlehen müssen klar und rechtssicher vertraglich geregelt sein. Dazu gehört auch die Festlegung von Zinsen und Tilgungsmodalitäten.

3. Zinsgestaltung

Das Darlehen sollte mit einem marktüblichen Zinssatz versehen werden, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Alternativ kann ein zinsloses Darlehen gewährt werden, wenn dies rechtlich zulässig ist.

4. Absicherung

Die Eltern können sich durch eine Grundschuld im Grundbuch absichern, um im Falle von Zahlungsausfällen geschützt zu sein.

Fazit

Der Verkauf von Immobilien gegen ein Verkäuferdarlehen ist eine clevere Alternative zur klassischen Schenkung oder Erbschaft. Er ermöglicht es, Immobilienvermögen steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen, ohne dass hohe Steuerlasten anfallen. Gleichzeitig bietet diese Gestaltungsmöglichkeit finanzielle Sicherheit für die Eltern und Flexibilität für die Kinder.

Wenn Sie Immobilienvermögen innerhalb der Familie weitergeben möchten, lohnt es sich, diese Möglichkeit genauer zu prüfen. Eine vorausschauende Planung und rechtssichere vertragliche Umsetzung schaffen nicht nur steuerliche Entlastung, sondern auch eine stabile Grundlage für den weiteren Vermögensaufbau.

Sie möchten mehr darüber erfahren oder Ihre individuelle Situation besprechen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge – sprechen Sie uns an.

Mehr zum Thema