23.05.2025

Die Ehegattenschaukel beim Familienheim

Ehegattenschaukel beim Familienheim
Ehegattenschaukel beim Familienheim

Autor:

Thomas Stangl
Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Lehrbeauftragter der Hochschule München

Lesezeit: 4 Minuten


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Die private Immobilie ist in Deutschland ein zentraler Baustein der Vermögensbildung – gleichzeitig aber auch ein potenzieller Auslöser steuerlicher Stolperfallen. Die sogenannte „Ehegattenschaukel“ eröffnet hier legale Gestaltungsspielräume: Durch Eigentumsübertragungen zwischen Ehegatten wird die Steuerfreiheit nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG und § 23 EStG strategisch nutzbar.

Wer Vermögen strategisch aufbauen will, sollte nicht nur gute Investments tätigen – sondern auch ihre steuerliche Gestaltung im Blick haben. Besonders im Bereich privater Immobilien kann durch kluge Strukturierung erhebliches Steuerpotenzial gehoben werden. Ein bewährtes Modell aus der steuerlichen Gestaltungspraxis dafür ist die Ehegattenschaukel.


In diesem Artikel erfahren Sie

  • wie die Ehegattenschaukel funktioniert und welche Vorteile sie bietet.
  • welches Prinzip hinter dieser steuerlichen Gestaltung steckt.
  • warum die Ehegattenschaukel für Vermögensplanung und Cashflow besonders relevant ist.
  • welche Fallstricke es bei der Umsetzung zu beachten gilt.

Was ist die „Ehegattenschaukel“?

Die Ehegattenschaukel ist ein Begriff aus der steuerlichen Gestaltungspraxis, bei dem Immobilien unter Ehegatten strategisch schenkungsteuerfrei übertragen und anschließend steuerfrei verkauft werden – in bestimmten Konstellationen auch mehrfach.

Grundlage: Steuerfreiheit nach § 23 EStG bei Eigennutzung

Grundsätzlich gilt: Private Veräußerungsgewinne bei Immobilien unterliegen der Einkommensteuer, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Doch es gibt Ausnahmen:

  • der Verkauf einer Immobilie, die im Veräußerungsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde
  • Immobilien, die zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden

Diese Regelung bildet die Grundlage für die Ehegattenschaukel. Dabei geht es nicht um romantische Gesten – sondern um handfeste Steuervorteile. Richtig eingesetzt, ermöglicht diese Strategie eine steuerfreie Veräußerung des Familienheims, ohne die Freibeträge nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu belasten.

Das Prinzip:

Ein Ehegatte überträgt seinen Miteigentumsanteil oder die gesamte Immobilie durch die sog. Familienheim-Regelung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG schenkungsteuerfrei auf den anderen Ehegatten. Dieser erfüllt durch die ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecke (wieder) die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gemäß § 23 EStG und veräußert anschließend steuerfrei. Somit ist Vermögen ohne jegliche Steuerbelastung von einem auf den anderen Ehegatten übergegangen. In bestimmten Konstellationen ist sogar ein Rückkauf durch den Ehegatten möglich, der ursprünglich alleiniger bzw. (Mit-)Eigentümer der Immobilie gewesen ist.

    Die Ehegattenschaukel ist eine gängige Gestaltung um Vermögen ohne Nutzung von schenkungsteuerlichen Freibeträgen von einen auf den anderen Ehegatten zu transferieren, um ggf. auch Schenkungen an die Kinder vorzubereiten, um die Freibetragssituation zu optimieren.

    Beispiel:

    • Ehegatte A hält eine Immobilie, die er selbst nutzt – aber noch keine zehn Jahre besitzt.
    • Vor einem geplanten Verkauf überträgt er diese schenkungssteuerfrei an Ehegatte B.
    • Ehegatte B nutzt das Haus ebenfalls selbst – und erfüllt damit die Voraussetzungen des § 23 EStG.
    • Nach der Haltefrist kann Ehegatte B steuerfrei verkaufen – kein Einkommensteuerzugriff, keine Schenkungsteuerbelastung.

    Warum ist das relevant für Vermögensplanung und Cashflow-Strategien?

    Die Ehegattenschaukel ist eine Möglichkeit, Vermögenswerte strategisch zu strukturieren. Sie kann helfen

    • Steuern zu sparen, wo andere sie zahlen würden.
    • die Schenkungsteuerfreibeträge unangetastet zu lassen – und somit Raum für zukünftige Übertragungen an Kinder zu schaffen.
    • Liquidität zu optimieren, z. B. im Rahmen einer Exit- oder Vermögensumschichtung.

    Gerade bei Immobilien, die im Rahmen einer Vermögensstrategie bewusst erworben wurden, kann der falsche Zeitpunkt der Veräußerung steuerlich teuer werden. Die Ehegattenschaukel ermöglicht in solchen Fällen einen legalen, steuerfreien Exit – wenn sie frühzeitig geplant und rechtssicher umgesetzt wird.

    Worauf muss man achten?

    Klingt einfach – ist es aber nur auf den ersten Blick. Damit die Gestaltung nicht kippt, sind einige Punkte zu beachten:

    • Die tatsächliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken muss nachweisbar und ununterbrochen erfolgen.
    • Die Übertragung muss unentgeltlich und eindeutig dokumentiert erfolgen.
    • Die Immobilie darf nicht fremdvermietet sein oder werden – sonst entfällt die Steuerfreiheit.
    • Es sollte immer eine individuelle Prüfung der Gesamtsituation erfolgen, insbesondere bei früheren Nutzungen, Eigentumsverhältnissen oder geplanten weiteren Schenkungen.

    Ist die Ehegattenschaukel für Sie sinnvoll?

    Sie denken über die Übertragung oder Veräußerung Ihres Familienheims nach? Wir prüfen mit Ihnen, ob die Ehegattenschaukel für Ihre Situation eine steuerfreie Gestaltung ermöglicht.

    Sprechen Sie mit uns – wir denken in Lösungen.

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