Mit dem Ehegattenvorschaltmodell zum steueroptimierten Traumwagen
Ehegattenvorschaltmodell
Autor:
Thomas Stangl
Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Lehrbeauftragter der Hochschule München Partner Isen
Wer als Unternehmer hochwertige Wirtschaftsgüter
anschaffen möchte – etwa Fahrzeuge im Premiumsegment, die auch nach mehreren
Jahren noch einen hohen Restwert aufweisen – denkt meist direkt an die eigene
Firma. Doch ein alternativer Weg kann steuerlich deutlich attraktiver sein: das
sogenannte Ehegattenvorschaltmodell. Hierbei wird der Pkw nicht vom Unternehmer
selbst gekauft, sondern von seinem nicht unternehmerisch tätigen Ehepartner.
Diese Gestaltungsform nutzt insbesondere das
Zusammenspiel von Vorsteuerabzug, dem späteren Wechsel in die Kleinunternehmerregelung
nach § 19 UStG unter Beachtung der Fünfjahresfrist des § 15a UStG und
einem evtl. anschließenden steuerfreien Verkauf.
In diesem Artikel erfahren Sie
wie das Ehegattenvorschaltmodell funktioniert und steuerlich wirkt.
welche Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllt sein müssen.
wie der Vorsteuerabzug rechtssicher gesichert werden kann.
welche Vorteile sich nach fünf Jahren durch den Wechsel in die Kleinunternehmerregelung ergeben.
und worauf Sie achten müssen, um Risiken zu vermeiden.
Die Grundidee: Privatkauf durch den Ehepartner, Vermietung an den Unternehmer
Ein Ehepaar plant die Anschaffung eines hochwertigen
Fahrzeugs im Wert von 120.000 € netto. Der Ehemann erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) und unterliegt als umsatzsteuerlicher
Unternehmer der sog. Regelbesteuerung. Die Ehefrau ist nicht unternehmerisch
tätig.
Anstatt das Fahrzeug direkt über den Unternehmer zu
erwerben, erfolgt die Anschaffung durch die Ehefrau im ertragsteuerlichen
Privatvermögen bzw. in ihrem künftigen umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen.
Sie vermietet anschließend das Fahrzeug gegen marktübliches Entgelt an ihren
Ehemann zur Nutzung in dessen unternehmerischem Bereich.
Die steuerliche Struktur im Überblick: Drei Phasen, ein Ziel
1. Anschaffung durch den nicht unternehmerisch tätigen Ehegatten
Die Ehefrau kauft den Pkw, vermietet diesen an Ihren Ehemann und
vereinnahmt von diesem eine umsatzsteuerpflichtige monatliche Miete.
Durch diese Tätigkeit wird sie zum umsatzsteuerlichen Unternehmer
(§ 2 UStG) und ist aus der Anschaffung
des Pkw vorsteuerabzugsberechtigt.
2. Vermietung an den unternehmerisch tätigen Ehegatten
Der Unternehmer-Ehegatte setzt das Fahrzeug für unternehmerische Zwecke ein und kann somit die Vorsteuer aus der monatlichen Miete abziehen.
Die Ehefrau versteuert die Mieteinnahmen als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG.
Die AfA auf das Fahrzeug (linear über 6 Jahre bei Kfz) kann von der Ehefrau geltend gemacht werden.
Die laufenden Kosten wie Versicherungen, Steuern, Treibstoff etc. werden vom Mieter getragen.
3. Nach Ablauf von 5 Jahren: Wechsel zur Kleinunternehmerregelung
Nach Ablauf des gesetzlichen Berichtigungszeitraums von 5 Jahren gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG ist der Vorsteuerabzug endgültig gesichert.
Danach kann die Ehefrau in die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wechseln
Die Entnahme des Fahrzeugs aus dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen ist nun umsatzsteuerfrei möglich – der Vorsteuerabzug bleibt bestehen, da keine Korrektur mehr erforderlich ist. Alternativ kann das Fahrzeug auch umsatzsteuerfrei veräußert werden. Da es sich bei einem PKW um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handelt, unterliegt diese Veräußerung nicht der Einkommensteuer (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).
Beispiel aus der Beratungspraxis
Ein Porsche wird von der Ehefrau zu einem Nettopreis von
120.000 €
angeschafft. Die enthaltene Umsatzsteuer (22.800 €)
kann sie geltend machen. Sie vermietet den Wagen für 1.750 € netto im Monat an ihren Ehemann.
In den ersten fünf Jahren ergibt sich folgendes Bild:
Umsatzsteuerlich:
monatliche Umsatzsteuer aus Mieteinnahmen = 332,50 €
jährliche USt-Zahllast = 3.990 €
Ertragsteuerlich:
Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) p.a. 20.000 €
Überschuss = Mieteinnahmen ./. AfA = 1.000 €
Vorteil beim Unternehmer:
Betriebsausgabe (Miete)
Vorsteuerabzug aus Mieten
Nach Ablauf von 5 Jahren:
Wechsel in die Kleinunternehmerregelung durch die Ehefrau ohne Vorsteuerberichtigung
gemäß § 15a UStG, da der fünfjährige Berichtigungszeitraum abgelaufen ist.
Das Fahrzeug kann nun umsatzsteuerfrei aus dem umsatzsteuerlichen
Unternehmensvermögen entnommen oder alternativ umsatzsteuerfrei veräußert
werden.
Netto-Steuervorteil:
Vorsteuerabzug bleibt erhalten
Keine Umsatzsteuer bei Entnahme oder Veräußerung
Optimierte Liquiditätsbelastung über
Mietzahlungen
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit das Ehegattenvorschaltmodell anerkannt wird, müssen
mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Fremdvergleich der Mietverträge
Die Mietvereinbarung muss einem Drittvergleich standhalten: marktübliches Entgelt, klare Laufzeiten, Kündigungsregelungen und tatsächliche Durchführung (Überweisungsnachweis, Vertrag, etc).
2. Nachweis der Vermietungstätigkeit
Es muss eine Einnahmenerzielungsabsicht erkennbar sein.
3. Tatsächliche unternehmerische Nutzung
Der nutzende Ehegatte muss das Fahrzeug im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit einsetzen, um einen vollen Vorsteuerabzug zu ermöglichen.
4. Zeitliche Beachtung der Fünfjahresfrist
Der Wechsel in die Kleinunternehmerregelung darf erst nach Ablauf von fünf Jahren erfolgen. Ansonsten kommt es zu einer Berichtigung des ursprünglichen Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG.
5. Dokumentation
Die Dokumentation der Nutzung und Zahlungsströme muss nachvollziehbar sein.
Chancen und Risiken im Überblick
Vorteile
Sofortiger Vorsteuerabzug beim nichtunternehmerischen Ehegatten
Laufende Betriebsausgaben beim unternehmerischen Ehegatten
Nutzung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nach Ablauf von 5 Jahren
Steuerfreie Entnahme bzw. Veräußerung nach Ablauf der Frist
Risiken
Ablehnung der Gestaltung wegen fehlender Fremdüblichkeit
Vorsteuerberichtigung bei frühzeitigem Wechsel zur
Kleinunternehmerregelung
Eventuelle Prüfung der Einnahmenerzielungsabsicht
Gefahr des Gestaltungsmissbrauches
Fazit: Interessantes Gestaltungsmodell – aber nur bei sauberer Umsetzung
Das Ehegattenvorschaltmodell bietet insbesondere bei
hochpreisigen Fahrzeugen eine Möglichkeit, die umsatz- und
ertragsteuerlichen Vorteile innerhalb des Ehegattenverbunds zu optimieren.
Besonders interessant ist dieses Modell auch dann, wenn der Ehegatten aufgrund
seiner unternehmerischen Tätigkeit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bspw.
als Arzt.
Wichtig: Der Teufel steckt wie
immer im Detail. Wer hier alles richtig macht, kann jedoch bares Geld sparen –
ganz legal und mit überschaubarem Aufwand.
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Ehegattenvorschaltmodellen, betrieblichen Nutzungsstrategien und
Umsatzsteueroptimierung.
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Durch die Güterstandsschaukel Vermögen steuerfrei zwischen Ehegatten übertragen und gleichzeitig die Erbschaftsteuerlast in der Nachfolgeplanung gezielt senken.