30.05.2025

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Vermögen steuerfrei zwischen Ehegatten übertragen – und dabei die Vermögensnachfolge und Erbschaftsteuer strategisch optimieren? Genau hier setzt ein oft unterschätztes Gestaltungsinstrument an: die sogenannte Güterstandsschaukel.
In der steuerlich intelligenten Vermögensnachfolge zählt jedes Detail – insbesondere, wenn es um die Strukturierung von Vermögensverhältnissen zwischen Ehepartnern geht. Ein besonders wirksames Instrument in diesem Zusammenhang ist die Güterstandsschaukel. Sie ermöglicht es Ehepartnern, Vermögenswerte steuerfrei auszugleichen – und dabei sogar eine gezielte Reduktion des steuerpflichtigen Nachlasses zu erreichen.
Besonders relevant ist dieses Modell für vermögende Unternehmerfamilien, bei Immobilienbesitz oder wenn das Vermögen zugunsten des erwerbsschwächeren Ehepartners umverteilt werden soll.
In diesem Artikel erfahren Sie
Die Güterstandsschaukel ist ein Gestaltungsweg, der auf der Wechselwirkung von ehelichem Güterrecht und steuerrechtlicher Ausgleichsbesteuerung beruht.
Vereinfacht gesagt: Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden diesen durch notariellen Vertrag und wechseln in die sog. Gütertrennung, berechnen den Ausgleichsanspruch des weniger vermögenden Ehegatten und zahlen diesen aus – in bar oder durch Übertragung von (nicht steuerverstrickten) Vermögenswerten.
Anschließend vereinbaren die Ehegatten erneut den Güterstand der Zugewinngemeinschaft –und “schaukeln” wieder in den gesetzlichen Güterstand zurück.
Die Güterstandsschaukel ist mehr als ein kurzfristiger steuerlicher Vorteil – sie kann gezielt eingesetzt werden, um den steuerpflichtigen Nachlass zu reduzieren oder eine geplante Übertragung an Kinder vorzubereiten:
Durch die steuerfreie Übertragung an den Ehepartner können anschließend weitere steuerfreie Übertragungen an gemeinsame Kinder erfolgen – jetzt von beiden Elternteilen aus. Das verdoppelt die Freibeträge pro Kind.
In Patchwork-Familien oder bei nicht gemeinschaftlichen Kindern kann durch die Güterstandsschaukel ein Teil des Vermögens so verlagert werden, dass spätere Schenkungen oder Vererbungen an Personen der Steuerklasse I erfolgen.
Bei Ehepaaren mit stark asymmetrischen Vermögensverhältnissen – etwa durch Unternehmen, Immobilien oder Beteiligungen – lässt sich eine steuerfreie Angleichung schaffen, ohne die zivilrechtliche Struktur zu verändern.
Trotz ihrer steuerlichen Attraktivität ist die Güterstandsschaukel keine einfache Standardlösung. Eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung ist zwingend:
Die Güterstandsschaukel bietet einen klar geregelten, rechtssicheren und steuerlich anerkannten Weg, Vermögen zwischen Ehegatten steuerfrei zu übertragen – mit teils erheblichem Gestaltungspotenzial für die Nachfolgeplanung. Sie schafft Flexibilität in der Vermögensstruktur, eröffnet strategische Vorteile bei der Ausnutzung von Freibeträgen und reduziert langfristig die Steuerlast im Erbfall.
Für vermögende Ehepaare, Unternehmer und Investoren ist dieses Instrument ein wertvoller Baustein der steuerlichen Strategie – insbesondere, wenn Nachfolge, Vermögensangleichung oder gezielte Übertragungen an die nächste Generation geplant sind.
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