30.05.2025

Die Güterstandsschaukel: Steuerfreie Vermögensübertragung unter Ehegatten

Ehegattenschaukel beim Familienheim
Ehegattenschaukel beim Familienheim

Autor:

Thomas Stangl
Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Lehrbeauftragter der Hochschule München

Lesezeit: 3 Minuten


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Vermögen steuerfrei zwischen Ehegatten übertragen – und dabei die Vermögensnachfolge und Erbschaftsteuer strategisch optimieren? Genau hier setzt ein oft unterschätztes Gestaltungsinstrument an: die sogenannte Güterstandsschaukel.

In der steuerlich intelligenten Vermögensnachfolge zählt jedes Detail – insbesondere, wenn es um die Strukturierung von Vermögensverhältnissen zwischen Ehepartnern geht. Ein besonders wirksames Instrument in diesem Zusammenhang ist die Güterstandsschaukel. Sie ermöglicht es Ehepartnern, Vermögenswerte steuerfrei auszugleichen – und dabei sogar eine gezielte Reduktion des steuerpflichtigen Nachlasses zu erreichen.

Besonders relevant ist dieses Modell für vermögende Unternehmerfamilien, bei Immobilienbesitz oder wenn das Vermögen zugunsten des erwerbsschwächeren Ehepartners umverteilt werden soll.


In diesem Artikel erfahren Sie

  • wie die Güterstandsschaukel als steuerfreier Vermögensausgleich zwischen Ehegatten funktioniert.
  • welche rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sein müssen.
  • wie Sie durch geschickte Gestaltung Freibeträge strategisch vervielfachen können.
  • wann das Modell in der Nachfolgeplanung besonders sinnvoll ist.
  • und worauf bei der Umsetzung zu achten ist, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Was steckt hinter der Güterstandsschaukel?

Die Güterstandsschaukel ist ein Gestaltungsweg, der auf der Wechselwirkung von ehelichem Güterrecht und steuerrechtlicher Ausgleichsbesteuerung beruht.

Vereinfacht gesagt: Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden diesen durch notariellen Vertrag und wechseln in die sog. Gütertrennung, berechnen den Ausgleichsanspruch des weniger vermögenden Ehegatten und zahlen diesen aus – in bar oder durch Übertragung von (nicht steuerverstrickten) Vermögenswerten.

Anschließend vereinbaren die Ehegatten erneut den Güterstand der Zugewinngemeinschaft –und “schaukeln” wieder in den gesetzlichen Güterstand zurück.

Drei typische Gestaltungsziele in der Praxis

Die Güterstandsschaukel ist mehr als ein kurzfristiger steuerlicher Vorteil – sie kann gezielt eingesetzt werden, um den steuerpflichtigen Nachlass zu reduzieren oder eine geplante Übertragung an Kinder vorzubereiten:

1. Mehr Spielraum bei der Nachfolgeplanung: Bessere Ausnutzung der Freibeträge

Durch die steuerfreie Übertragung an den Ehepartner können anschließend weitere steuerfreie Übertragungen an gemeinsame Kinder erfolgen – jetzt von beiden Elternteilen aus. Das verdoppelt die Freibeträge pro Kind.

2. Optimierung der Steuerklassen

In Patchwork-Familien oder bei nicht gemeinschaftlichen Kindern kann durch die Güterstandsschaukel ein Teil des Vermögens so verlagert werden, dass spätere Schenkungen oder Vererbungen an Personen der Steuerklasse I erfolgen.

3. Entzerrung bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen

Bei Ehepaaren mit stark asymmetrischen Vermögensverhältnissen – etwa durch Unternehmen, Immobilien oder Beteiligungen – lässt sich eine steuerfreie Angleichung schaffen, ohne die zivilrechtliche Struktur zu verändern.

Was ist zu beachten?

Trotz ihrer steuerlichen Attraktivität ist die Güterstandsschaukel keine einfache Standardlösung. Eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung ist zwingend:

Fazit: Die Güterstandsschaukel als intelligenter Hebel der Vermögensstrukturierung

Die Güterstandsschaukel bietet einen klar geregelten, rechtssicheren und steuerlich anerkannten Weg, Vermögen zwischen Ehegatten steuerfrei zu übertragen – mit teils erheblichem Gestaltungspotenzial für die Nachfolgeplanung. Sie schafft Flexibilität in der Vermögensstruktur, eröffnet strategische Vorteile bei der Ausnutzung von Freibeträgen und reduziert langfristig die Steuerlast im Erbfall.

Für vermögende Ehepaare, Unternehmer und Investoren ist dieses Instrument ein wertvoller Baustein der steuerlichen Strategie – insbesondere, wenn Nachfolge, Vermögensangleichung oder gezielte Übertragungen an die nächste Generation geplant sind.

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