24.11.2025

VoP ("Verification of Payee“) bei Überweisungen

News_wide
News_wide

Ansprechpartnerin:

Lisa Heiland
Innovationsassistentin

Lesezeit: 3 Minuten


Verwandte Themen:

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft: Vor jeder SEPA-Überweisung müssen Banken den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen („Verification of Payee“ / VoP), um Betrug vorzubeugen.


In diesem Artikel informieren wir Sie

  • worum es geht.
  • wer davon betroffen ist.
  • wie die VoP in der Praxis abläuft.
  • was Sie jetzt tun müssen.
  • was mit Überweisungen passiert, bei denen Name und IBAN nicht übereinstimmen.
  • welche Änderungen sich in den DATEV-Programmen (DATEV Unternehmen online/Bank online) ergeben.
  • Infos zur Unterstützung und weitere Informationen

Worum geht es?

Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die ab dem 9. Oktober 2025 wirksam wird.

Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.

Wer ist davon betroffen?

Von der neuen EU-Verordnung betroffen sind alle Unternehmen und Privatpersonen.

Sobald Sie SEPA-Überweisungen senden, sind Sie direkt von VoP betroffen – unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder Programm Sie arbeiten.

Zudem ist VoP für Sie als Empfänger einer Zahlung mittelbar relevant, da Ihre Schuldner Ihren korrekten Empfängernamen kennen und verwenden müssen.

Wie läuft VoP in der Praxis ab?

Die Bank führt die Empfängerüberprüfung nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das passiert innerhalb weniger Sekunden. Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Zahlende für jede eingereichte Zahlung, ob er die Zahlung freigibt oder storniert.

Was müssen Sie tun?

Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden.

Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die korrekten Namen in Ihren Stammdaten hinterlegt haben:

  • Prüfung und Pflege von Lieferanten-Stammdaten: Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
  • Prüfung Ihres eigenen Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung: Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen. Das gilt für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken.

Tipps:

  • Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.
  • Wenn Ihr offizieller Firmenname nicht Ihrer gängigen Firmenbezeichnung entspricht, dann hinterlegen Sie einen „Handelsnamen“ bei Ihrer Bank.

Was passiert mit Überweisungen, bei denen Name und IBAN nicht übereinstimmen?

Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall.

Werden Überweisungen von Ihnen freigegeben, obwohl Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen, so haften generell Sie.

Auswirkungen in den DATEV-Programmen
DATEV Unternehmen online/Bank online

Mit der Einführung von Verification of Payee wird sich Ihr Zahlprozess ändern. Ein einmaliges Einreichen einer SEPA-Überweisung ist nicht mehr ausreichend.

Nach dem Senden der Zahlung an die Bank wird diese dort überprüft (bei aktivierter Empfängerüberprüfung). Anhand des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung muss die Zahlung anschließend erneut freigegeben bzw. storniert werden.

Unterstützung und weitere Informationen

Details und Updates rund um das Thema finden Sie hier:

Noch Fragen offen?

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben.

Weitere Servicethemen