Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft: Vor jeder SEPA-Überweisung müssen Banken den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen („Verification of Payee“ / VoP), um Betrug vorzubeugen.
In diesem Artikel informieren wir Sie
worum es geht.
wer davon betroffen ist.
wie die VoP in der Praxis abläuft.
was Sie jetzt tun müssen.
was mit Überweisungen passiert, bei denen Name und IBAN nicht übereinstimmen.
welche Änderungen sich in den DATEV-Programmen (DATEV Unternehmen online/Bank online) ergeben.
Infos zur Unterstützung und weitere Informationen
Worum geht es?
Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die ab dem 9. Oktober 2025 wirksam wird.
Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.
Wer ist davon betroffen?
Von der neuen EU-Verordnung betroffen sind alle Unternehmen und Privatpersonen.
Sobald Sie SEPA-Überweisungen senden, sind Sie direkt von VoP betroffen – unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder Programm Sie arbeiten.
Zudem ist VoP für Sie als Empfänger einer Zahlung mittelbar relevant, da Ihre Schuldner Ihren korrekten Empfängernamen kennen und verwenden müssen.
Wie läuft VoP in der Praxis ab?
Die Bank führt die Empfängerüberprüfung nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das passiert innerhalb weniger Sekunden. Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Zahlende für jede eingereichte Zahlung, ob er die Zahlung freigibt oder storniert.
Was müssen Sie tun?
Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden.
Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die korrekten Namen in Ihren Stammdaten hinterlegt haben:
Prüfung und Pflege von Lieferanten-Stammdaten: Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
Prüfung Ihres eigenen Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung: Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen. Das gilt für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken.
Tipps:
Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exaktenEmpfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.
Wenn Ihr offizieller Firmenname nicht Ihrer gängigen Firmenbezeichnung entspricht, dann hinterlegen Sie einen „Handelsnamen“ bei Ihrer Bank.
Was passiert mit Überweisungen, bei denen Name und IBAN nicht übereinstimmen?
Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall.
Werden Überweisungen von Ihnen freigegeben, obwohl Empfängername und IBAN nicht übereinstimmen, so haften generell Sie.
Auswirkungen in den DATEV-Programmen DATEV Unternehmen online/Bank online
Mit der Einführung von Verification of Payee wird sich Ihr Zahlprozess ändern. Ein einmaliges Einreichen einer SEPA-Überweisung ist nicht mehr ausreichend.
Nach dem Senden der Zahlung an die Bank wird diese dort überprüft (bei aktivierter Empfängerüberprüfung). Anhand des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung muss die Zahlung anschließend erneut freigegeben bzw. storniert werden.
EBICS Verfahren:
Es wird eine neue Zahlungsliste EBICS-Freigabe (VeU) geben. Diese greift beim Senden von Zahlungsaufträgen mit aktivierter Empfängerüberprüfung.
Anhand dieser neuen Liste sehen Sie das von der Bank zurückgelieferte Ergebnis der Empfängerüberprüfung und können entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren.
Sie finden diese Liste unter: DATEV Unternehmen online – Bank online – EBICS Freigabe (VeU)
EBICS-Freigabe (VeU)
Um zu erfahren, wie Sie Einzel- oder Sammelzahlungen mit einer Einzelunterschrift mit dem EBICS-Verfahren mit Verification of Payee an die Bank senden und freigeben, können Sie folgendes Klick-Tutorial verwenden: DATEV Bank online - VoP - EBICS - Zahlung senden Einzelunterschrift
Um zu erfahren, wie Sie Einzel- oder Sammelzahlungen mit dem PIN/TAN-Verfahren mit Verification of Payee an die Bank senden und freigeben, können Sie folgendes Klick-Tutorial verwenden: DATEV Bank online - VoP - PIN/TAN
Unterstützung und weitere Informationen
Details und Updates rund um das Thema finden Sie hier:
Dokument im DATEV Hilfe-Center: „Verification of Payee (VoP) bei SEPA-Überweisungen“ (www.datev.de/hilfe/1038957)
Abkündigung Vorerfassung online für die Lohnbearbeitung (für DATEV Lohn & Gehalt und DATEV LODAS) zum 30.09.2025 sowie weitere Anwendungen im Lohn (DATEV Personal Add-on) zum 31.12.2026.
Anmeldung mit smsTAN wird durch DATEV-Konto ersetzt. Die Anmeldung mit smsTAN funktioniert noch bis 31.12.2025. Alle Informationen dazu in unserem Newsbeitrag.