28.02.2025

Meldepflicht Kassensysteme

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Lisa Heiland
Innovationsassistentin

Lesezeit: 3 Minuten


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Ab dem 01.01.2025 müssen alle Betriebe, die elektronische Kassensysteme oder Registerkassen verwenden, diese dem zuständigen Finanzamt melden. Wir haben die wichtigsten Informationen zur Meldepflicht für Sie zusammengefasst.


In diesem Artikel informieren wir Sie über

  • die aktuellen Fristen der Meldepflicht.
  • die geforderte Angaben.
  • das Vorgehen bei mehreren Betrieben mit Kassensystemen.
  • die Verantwortlichkeit der Meldung

Wir unterstützen Sie zudem gerne bei der fristgerechten Meldung Ihrer Kassensysteme.


Welche Fristen gelten?

  • Bestehende Kassensysteme: Alle bereits vorhandenen Kassensysteme müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Neue Kassensysteme: Sollten Sie ab dem 01. Juli 2025 ein neues Kassensystem anschaffen, muss dieses dem Finanzamt innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Welche Art von Kassensystemen müssen gemeldet werden?

Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden, welche aus drei Bestandteilen, einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle, bestehen.

Hinweis dazu: Von der Meldepflicht ausgenommen ist die Nutzung von DATEV Kassenbuch online.

Welche Angaben müssen gemeldet werden?

  • Name des Steuerpflichtigen
  • Steuernummer des Steuerpflichtigen
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme (je Betriebsstätte/Einsatzort)
  • Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  • Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

Sie haben mehrere Betriebe?

Wenn Sie mehrere Filialen oder Betriebe haben, müssen Sie für jede Betriebsstätte eine eigene Meldung durchführen. Dabei können Sie die jeweiligen Systeme gesammelt pro Betrieb mitteilen.

Wer ist verantwortlich?

Der Steuerpflichtige selbst ist zur Meldung der Kassensysteme an das Finanzamt verpflichtet. Sie können jedoch auch eine Person zur Meldung bevollmächtigen.

Wie erfolgt die Meldung?

Die Mitteilung an das Finanzamt muss elektronisch erfolgen, entweder über das Programm „Mein ELSTER“ oder über eigene kompatible oder Drittanbieter-Software. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier: Ausfüllanleitung des Bundesfinanzministeriums.

Unterstützung gewünscht?

Bitte hinterlegen Sie die Daten zu Ihren Kassensystemen in unserem Formular. Für diesen Fall können wir Ihnen unsere Leistung für ein einmaliges Pauschalhonorar von 250,00 Euro (netto) je Meldung anbieten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zu den Ihnen bekannten Stundenhonoraren individuell zur Seite.

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