26.06.2026

Viele Menschen möchten mit einem Testament nicht nur festlegen, wer erbt. Sie möchten auch sicherstellen, dass der letzte Wille später tatsächlich umgesetzt wird – geordnet, steuerlich durchdacht und möglichst konfliktarm. Genau hier setzt die Testamentsvollstreckung an.
In diesem Beitrag beantworten wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um die Testamentsvollstreckung, erklären die Vorteile und zeigen, wie Sie eine Testamentsvollstreckung anordnen können – inklusive Praxisbeispielen aus der Beratung.
In der neo Kanzlei stehen Ihnen zwei zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT e.V.) zur Seite:
In diesem Artikel informieren wir Sie daüber
Ein Testamentsvollstrecker ist eine Vertrauensperson, die Sie in Ihrem Testament benennen, um Ihren letzten Willen nach Ihrem Tod rechtssicher, zügig und konfliktarm umzusetzen.
Für die Erben kann das sehr entlastend sein. Denn nach einem Todesfall müssen häufig Unterlagen gesichtet, Konten geklärt, Immobilien bewertet, Schulden bezahlt, Vermächtnisse erfüllt und steuerliche Fragen bearbeitet werden.
Der Testamentsvollstrecker
Kurz – was bedeutet Testamentsvollstreckung:
Ein Testamentsvollstrecker bündelt Kernaufgaben und sorgt dafür, dass Ihr Wille tatsächlich umgesetzt wird.
Wichtig: Ausschließliches Verwaltungsrecht
Für die Dauer der Testamentsvollstreckung hat der Testamentsvollstrecker das ausschließliche Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Nachlassgegenstände, die der Testamentsvollstreckung unterliegen. Den Erben ist das Recht entzogen, selbst über den Nachlass zu verfügen (§ 2211 BGB). Unentgeltliche Verfügungen sind dem Testamentsvollstrecker – mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen – untersagt.
Testamentsvollstrecker kann grundsätzlich jede natürliche Person sein – eine private Vertrauensperson ebenso wie ein professioneller Testamentsvollstrecker, etwa ein Steuerberater oder Rechtsanwalt mit entsprechender Erfahrung. Eine staatliche Ernennung gibt es in der Regel nicht. Das Nachlassgericht kann jedoch einen Testamentsvollstrecker ernennen, wenn der Erblasser dies in seiner letztwilligen Verfügung vorgesehen hat.
Formal wird man Testamentsvollstrecker in zwei Schritten:
Eine Zertifizierung als Testamentsvollstrecker (AGT e.V.) dokumentiert fundierte Kenntnisse in Erbrecht, Steuerrecht und Vermögensfragen. In der neo Kanzlei stehen Ihnen Thomas Stangl und Birgit Langgartner als zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT e.V.) zur Seite.
Eine Testamentsvollstreckung empfiehlt sich besonders dann, wenn der Nachlass nicht einfach aus einem Bankkonto besteht oder wenn Konflikte absehbar sind:
Gerade in diesen Fällen kann ein neutraler Testamentsvollstrecker Streit vermeiden und dafür sorgen, dass Ihr Wille nicht in Diskussionen der Erben untergeht.
Die konkreten Aufgaben hängen von Testament, Nachlass und Art der Testamentsvollstreckung ab.
Typische Aufgaben sind:
Die Dauer hängt stark von Ihren Vorgaben und der Nachlasssituation ab. Im Testament können Sie festlegen, wie lange der Testamentsvollstrecker tätig sein soll.
Eine Beispielformulierung wäre: „Die Testamentsvollstreckung endet mit Vollendung des 30. Lebensjahres meines Sohnes.“
In der Praxis sind drei Formen relevant:
Bei einer reinen Abwicklungsvollstreckung (z.B. geordnete Verteilung des Vermögens, Verkauf einer Immobilie) kann die Testamentsvollstreckung oft innerhalb von wenigen Monaten bis einigen Jahren abgeschlossen werden.
Bei der Verwaltungstestamentsvollstreckung verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass über einen längeren Zeitraum. Eine Sonderform ist die Dauertestamentsvollstreckung. Eine Dauertestamentsvollstreckung kann über viele Jahre laufen, etwa bis ein Kind ein bestimmtes Alter erreicht oder bis ein Unternehmen geordnet übergeben werden kann.
Daneben gibt es die beaufsichtigende Testamentsvollstreckung, bei der der Testamentsvollstrecker nur die Erfüllung der Pflichten einer begünstigten Person überwacht, ohne selbst Verwaltungsrechte zu haben.
Ein Testamentsvollstrecker hat weitreichende Befugnisse, aber auch klar geregelte Pflichten:
Verletzt der Testamentsvollstrecker seine Pflichten schuldhaft, haftet er den Erben gegenüber zum Schadensersatz mit seinem Privatvermögen (§ 2219 BGB). Die sorgfältige Auswahl der Person ist daher entscheidend – fachliche Kompetenz, transparente Kommunikation und sorgfältige Dokumentation schützen nicht nur die Erben, sondern auch den Testamentsvollstrecker selbst.
Die Anordnung erfolgt direkt im Testament oder Erbvertrag.
Dabei sollte klar geregelt werden:
Eine mögliche Formulierung:
"Hiermit ordne ich Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn Steuerberater Thomas Stangl, neo Kanzlei, oder – falls dieser verhindert ist – Frau Steuerberaterin Birgit Langgartner, neo Kanzlei. Die Testamentsvollstreckung umfasst die Abwicklung meines gesamten Nachlasses und, soweit erforderlich, die Verwaltung bis zur vollständigen Erfüllung meiner Anordnungen."
Testamentsvollstreckung verbindet rechtliche, steuerliche, organisatorische und menschliche Fragen. Ein zertifizierter Testamentsvollstrecker bringt strukturiertes Fachwissen mit und kann den Nachlass professionell begleiten – von der Planung der letztwilligen Verfügung bis zur späteren Umsetzung.
Die Arbeit erfordert Erfahrung in:
Eine Zertifizierung als Testamentsvollstrecker (AGT e.V.) dokumentiert, dass sich der Testamentsvollstrecker intensiv fortgebildet hat und über fundierte Kenntnisse verfügt – ein wichtiges Qualitätsmerkmal, das Erben und Erblasser gleichermaßen absichert.
Eine Testamentsvollstreckung ist immer dann besonders sinnvoll, wenn mehrere Erben vorhanden sind, Streit vermieden werden soll, Unternehmen, Immobilien oder komplexe Vermögen betroffen sind oder schutzbedürftige Personen erben.
Ein professioneller Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass Ihr Nachlass klar, strukturiert und im Sinne Ihres Testaments abgewickelt wird – rechtssicher und nachvollziehbar für alle Beteiligten. Die Dauer der Testamentsvollstreckung richtet sich nach Ihren Vorgaben und der Komplexität des Nachlasses. Grundsätzlich gilt für die Dauervollstreckung eine 30-Jahres-Grenze, in gesetzlich geregelten Fällen kann der Erblasser eine längere Bindung anordnen, etwa bis zum Tod des Erben oder Testamentsvollstreckers.
Frühzeitige Planung zahlt sich aus:
Wer heute eine sorgfältige Testamentsgestaltung vornimmt, gibt seinen Erben morgen Orientierung, Sicherheit und Handlungsfähigkeit – genau dann, wenn es am wichtigsten ist.
Wenn Sie überlegen, ob eine Testamentsvollstreckung in Ihrem Fall sinnvoll ist, empfehlen wir ein persönliches Gespräch. Gemeinsam prüfen wir Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation, mögliche Risiken und eine passende Gestaltung.
Wir unterstützen Sie dabei:
In der neo Kanzlei stehen Ihnen zwei zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT e.V.) zur Seite


