18.09.2026

Unternehmensbewertung: Was ist Ihr Unternehmen wirklich wert?

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Autor:

Thomas Stangl

Steuerberater | Partner

Lesezeit: 4 Minuten

„Was ist denn mein Unternehmen wert?“ Diese Frage hören Wirtschaftsprüferinnen/Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer/Steuerberater regelmäßig. Die passende Gegenfrage lautet häufig: „Was soll es denn wert sein?“

Was zunächst überraschend klingt, trifft einen wichtigen Punkt: Den einen objektiv richtigen Unternehmenswert gibt es in vielen Fällen nicht. Wie ein Unternehmen bewertet wird und welcher Wert am Ende feststeht, hängt wesentlich vom Anlass der Bewertung, der gewählten Methode und den Annahmen über die zukünftige Entwicklung ab.

Wer wissen möchte, was sein Unternehmen wert ist, sollte deshalb zunächst eine andere Frage beantworten: Wofür wird der Unternehmenswert benötigt?


In diesem Artikel informieren wir Sie darüber

  • wann eine Unternehmensbewertung sinnvoll ist.
  • was Unternehmenswert und Kaufpreis unterscheidet.
  • welche Faktoren und Verfahren den Wert beeinflussen.
  • welche steuerlichen Aspekte relevant sind.
  • wie Ihre Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung Sie dabei unterstützt.

Der Bewertungsanlass entscheidet mit

Eine Unternehmensbewertung kann aus ganz unterschiedlichen Gründen notwendig oder sinnvoll sein. 

Typische Anlässe sind zum Beispiel:

  • der Verkauf eines Unternehmens
  • die Unternehmensnachfolge
  • der Einstieg oder das Ausscheiden von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern
  • eine Schenkung oder Erbschaft
  • gesellschaftsrechtliche Veränderungen
  • strategische Entscheidungen
  • die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen

Je nach Anlass verändert sich auch die Perspektive auf den Unternehmenswert. 

Bei einem geplanten Unternehmensverkauf interessiert Inhaberinnen und Inhaber vor allem, welcher Preis am Markt realistisch erzielbar ist. Bei einer Schenkung innerhalb der Familie spielen dagegen oftmals die steuerlichen Bewertungsvorschriften eine entscheidende Rolle. Am Anfang einer fundierten Unternehmensbewertung steht deshalb nicht die Formel, sondern die Frage nach dem Bewertungszweck.

Unternehmenswert ist nicht gleich Kaufpreis

Ein Unterschied wird in der Praxis häufig übersehen: Unternehmenswert und Kaufpreis sind nicht dasselbe.

Eine Unternehmensbewertung ermittelt anhand bestimmter Verfahren und Annahmen einen nachvollziehbaren Wert für das Unternehmen. 

Der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis entsteht dagegen in der Verhandlung zwischen Käuferinnen und Käufern sowie Verkäuferinnen und Verkäufern. Dabei spielen weitere Faktoren eine Rolle: 

  • die Nachfrage nach dem Unternehmen
  • die Finanzierungsmöglichkeiten der Käuferseite
  • strategische Interessen
  • bestehende Abhängigkeiten 
  • oder der Zeitdruck auf einer der beiden Seiten

Ein Unternehmen kann rechnerisch einen bestimmten Ertragswert haben. Ob sich dafür tatsächlich eine Käuferin oder ein Käufer findet, die oder der genau diesen Betrag zahlt, steht auf einem anderen Blatt. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist es deshalb wichtig, die rechnerische Bewertung mit der wirtschaftlichen Realität zu verbinden.

Auch die Finanzierung setzt dem Kaufpreis Grenzen

Gerade bei einem Unternehmensverkauf oder einer Unternehmensnachfolge spielt neben dem rechnerischen Unternehmenswert noch eine weitere Frage eine wichtige Rolle: Lässt sich der Kaufpreis aus der zukünftigen Ertragskraft des Unternehmens überhaupt finanzieren?

Eine Käuferin oder ein Käufer muss aus den künftig erwirtschafteten Überschüssen in der Regel nicht nur den eigenen Lebensunterhalt und notwendige Investitionen finanzieren. Häufig müssen zusätzlich Zins und Tilgung für die Kaufpreisfinanzierung getragen werden.

Damit wird die sogenannte Kapitaldienstfähigkeit zu einem wichtigen Plausibilitätscheck. Ein rechnerisch hoher Unternehmenswert bedeutet nicht automatisch, dass ein entsprechend hoher Kaufpreis auch wirtschaftlich tragfähig ist.

Für die Praxis heißt das: Unternehmenswert, Kaufpreis und Finanzierung sollten nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Insbesondere bei Unternehmensnachfolgen muss geprüft werden, ob das Unternehmen auch nach der Übernahme genügend nachhaltige Erträge erwirtschaftet, um seinen laufenden Verpflichtungen und dem Kapitaldienst nachkommen zu können.

Was den Unternehmenswert beeinflusst

Wer ein Unternehmen bewertet, blickt zunächst auf dessen Vergangenheit: Umsätze, Gewinne, Kostenstrukturen und Jahresabschlüsse liefern wichtige Informationen. 

Entscheidend ist jedoch nicht allein, was das Unternehmen in den vergangenen Jahren verdient hat. Für potenzielle Käuferinnen und Käufer ist vor allem interessant, welche Erträge das Unternehmen künftig nachhaltig erwirtschaften kann. Genau hier beginnt die eigentliche Bewertungsarbeit.

Historische Ergebnisse werden dafür bereinigt. Einmalige Einnahmen oder außergewöhnliche Aufwendungen können das Bild verzerren. Bei inhabergeführten Unternehmen wird zudem geprüft, ob ein marktgerechter Unternehmerlohn berücksichtigt wurde.Anschließend stellt sich die Frage, ob sich die bisherigen Ergebnisse auch in Zukunft fortschreiben lassen.

Dabei sind unter anderem folgende Faktoren relevant:

  • der Verkauf eines Unternehmens
  • Wie stabil ist der Kundenstamm?
  • Bestehen starke Abhängigkeiten von einzelnen Kunden oder Lieferanten?
  • Wie stark hängt das Unternehmen von der bisherigen Inhaberin oder dem bisherigen Inhaber ab?
  • Gibt es wiederkehrende Umsätze?
  • Wie entwickelt sich der Markt?
  • Sind Investitionen notwendig?
  • Gibt es personelle oder organisatorische Risiken?
  • Wie belastbar ist die Unternehmensplanung?

Eine fundierte Unternehmensbewertung ist deutlich mehr als die Multiplikation des letzten Jahresgewinns mit einem festen Faktor.

Vier gängige Bewertungsverfahren

VerfahrenFokusBesonders geeignet für
ErtragswertverfahrenZukünftige, abgezinste ErträgeUnternehmen mit planbaren Erträgen und langfristiger Perspektive
Discounted-Cashflow-Verfahren (DCF)Zukünftige, abgezinste ZahlungsüberschüsseUnternehmen mit belastbarer Finanzplanung und prognostizierbaren Cashflows
MultiplikatorverfahrenMarktübliche VergleichsfaktorenErste Orientierung, Vergleich mit ähnlichen Unternehmen
SubstanzwertverfahrenVorhandene VermögenswerteUnternehmen mit hohem Sachanlagevermögen

Klassisches Ertragswertverfahren: der Blick auf die zukünftige Ertragskraft

In Theorie und Praxis haben sich für die Unternehmensbewertung insbesondere die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten und im IDW S 1 konkretisierten Bewertungsgrundsätze etabliert, wobei das Ertragswertverfahren ein zentrales Verfahren darstellt.

Es basiert auf der Überlegung, dass der Wert eines Unternehmens davon abhängt, welche finanziellen Überschüsse es seiner Eigentümerin oder seinem Eigentümer künftig erwirtschaften kann. Dafür werden die künftig erwarteten finanziellen Überschüsse beziehungsweise Zukunftserfolge des Unternehmens prognostiziert und auf den Bewertungsstichtag abgezinst.

Dabei spielt der Kapitalisierungszins eine wichtige Rolle: Er berücksichtigt, dass zukünftige Erträge mit Unsicherheiten verbunden sind und alternative Anlagemöglichkeiten bestehen. Je höher die angenommenen Risiken, desto stärker wirken sie sich wertmindernd aus.

Gerade hier zeigt sich, warum Unternehmensbewertungen trotz identischer Ausgangszahlen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können: Schon abweichende Annahmen zur zukünftigen Entwicklung oder zum Risiko verändern den Unternehmenswert spürbar.

Discounted-Cashflow-Verfahren: der Blick auf zukünftige Zahlungsüberschüsse

Auch das Discounted-Cashflow-Verfahren, kurz DCF, richtet den Blick in die Zukunft. Im Mittelpunkt stehen dabei die künftig erwarteten Zahlungsüberschüsse beziehungsweise Cashflows des Unternehmens.

Diese werden für einen bestimmten Planungszeitraum prognostiziert und anschließend auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst. Wie beim Ertragswertverfahren haben deshalb sowohl die Annahmen über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung als auch der verwendete Diskontierungszinssatz einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis.

Das DCF-Verfahren setzt entsprechend belastbare Planungsrechnungen voraus. Veränderungen bei Umsatzentwicklung, Margen, Investitionen oder Finanzierung können sich deutlich auf den ermittelten Unternehmenswert auswirken.

Ertragswert- und DCF-Verfahren unterscheiden sich in ihrer konkreten Berechnungssystematik, folgen aber einem ähnlichen Grundgedanken: Entscheidend für den Wert eines Unternehmens ist vor allem, welche wirtschaftlichen Überschüsse es künftig erwirtschaften kann.

Multiplikatorverfahren: schnelle Orientierung, keine universelle Formel

Beim Multiplikatorverfahren wird ein nachhaltiger Gewinn, ein EBIT oder teilweise auch der Umsatz mit einem markt- oder branchenüblichen Faktor – einem sogenannten Multiple – multipliziert.

Das liefert eine schnelle erste Orientierung, bildet unternehmensindividuelle Besonderheiten aber kaum ab: Zwei Unternehmen mit gleichem Umsatz können wirtschaftlich sehr unterschiedlich aufgestellt sein. Ein Multiple sollte deshalb nie isoliert betrachtet werden.

Substanzwertverfahren: der Blick auf die vorhandenen Vermögenswerte

Beim Substanzwertverfahren steht im Mittelpunkt, welche Vermögenswerte im Unternehmen vorhanden sind – etwa Maschinen, Fahrzeuge, Grundstücke, Vorräte oder andere Wirtschaftsgüter.

Für bestimmte Unternehmen ist diese Betrachtung eine wichtige Ergänzung. Bei vielen Dienstleistungsunternehmen bildet der Substanzwert den wirtschaftlichen Wert dagegen nur begrenzt ab: Erfolgsfaktoren wie ein eingespieltes Team, Kundenbeziehungen, Prozesse, Know-how oder eine starke Marktposition tauchen nicht ohne Weiteres als greifbare Vermögensgegenstände in der Bilanz auf.

Welches Verfahren zum konkreten Unternehmen und zum Bewertungsanlass passt, sollte deshalb zwingend im Einzelfall geprüft werden.

Unternehmensbewertung im steuerlichen Kontext

Eine besondere Bedeutung bekommt die Unternehmensbewertung bei Schenkungen und Erbschaften. Wer Unternehmensanteile innerhalb der Familie überträgt, beschäftigt sich nicht nur mit einem möglichen Markt- oder Verkaufswert. 

Für steuerliche Zwecke gelten eigene Regelungen des Bewertungsgesetzes, unter bestimmten Voraussetzungen kommt dabei das vereinfachte Ertragswertverfahren bzw. als Mindestwert der sog. „Substanzwert“ zur Anwendung.

Wichtig: Die steuerliche Bewertung entspricht nicht zwangsläufig dem Betrag, der bei einem tatsächlichen Unternehmensverkauf erzielt werden könnte.

Welche Rolle übernimmt Ihre Steuerberaterin oder Wirtschaftsprüferin bzw. Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer?

Wirtschaftsprüferinnen und Steuerberaterinnen bzw. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verfügen bei der Unternehmensbewertung über eine wichtige Grundlage: Sie kennen die Zahlen des Unternehmens häufig über viele Jahre hinweg und können die wirtschaftliche Entwicklung entsprechend einordnen.

Ihre Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin oder Ihr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater unterstützt Sie unter anderem dabei:

  • historische Ergebnisse aufzubereiten
  • außergewöhnliche Effekte zu identifizieren
  • Jahresüberschüsse zu bereinigen
  • geeignete Bewertungsansätze einzuordnen
  • steuerliche Folgen verschiedener Übertragungsszenarien zu beurteilen
  • Planungsrechnungen zu plausibilisieren

Dabei ist immer klar, welchen Zweck die Bewertung erfüllen soll und welche Aussagekraft benötigt wird. Eine erste indikative Einschätzung für interne Überlegungen stellt andere Anforderungen als ein Gutachten, das im Rahmen einer Auseinandersetzung oder komplexen Transaktion verwendet wird.

Fazit: Die richtige Frage kommt vor der richtigen Zahl

„Was ist mein Unternehmen wert?“ ist eine berechtigte Frage – sie lässt sich nur selten mit einer einzigen Zahl aus dem Stegreif beantworten. Vor der Berechnung stehen mehrere grundlegende Entscheidungen: 

  • Warum wird das Unternehmen bewertet? 
  • Welche zukünftigen Erträge sind realistisch? 
  • Welche Risiken bestehen? 
  • Und welches Bewertungsverfahren passt zum Anlass?

Ertragswertverfahren, Discounted-Cashflow-Verfahren, Multiples oder Substanzwert liefern dabei unterschiedliche Perspektiven. Bei steuerlichen Anlässen kommen zusätzlich die Vorschriften des Bewertungsgesetzes ins Spiel. 

Und selbst wenn am Ende ein rechnerischer Unternehmenswert feststeht, bleibt eine weitere Erkenntnis bestehen: Der Wert eines Unternehmens und der Preis, den jemand tatsächlich dafür bezahlt, müssen nicht identisch sein.

Wir begleiten Sie dabei, die für Ihren Anlass passende Bewertungsgrundlage zu erarbeiten und Ihre Entscheidung auf eine belastbare Basis zu stellen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer konkreten Situation?

Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir die für Sie passende Vorgehensweise.

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