25.02.2025

Zum Jahreswechsel 2024/2025 trat eine lang ersehnte Änderung in Kraft: Die umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte wurde abgeschafft. Diese Regelung hatte jahrelang für massive steuerliche Ungerechtigkeiten gesorgt, da sie dazu führte, dass Trader trotz realer Verluste hohe Steuern auf nicht vorhandene Gewinne zahlen mussten. Nun können Verluste endlich in vollem Umfang mit Gewinnen verrechnet werden – ein längst überfälliger Schritt. Doch was bedeutet das konkret für Trader und Investoren?
In diesem Artikel informieren wir Sie
Bis Ende 2024 galt eine Regelung, die viele aktive Anleger und Unternehmer stark belastete. Verluste aus Termingeschäften, also beispielsweise aus Futures oder Optionen, konnten nur bis zu 20.000 € pro Jahr mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden. Alles, was darüber hinausging, musste über viele Jahre als Verlustvortrag mitgenommen werden.
Das hatte schwerwiegende steuerliche Folgen:
Beispiel:
Ein Unternehmer erwirtschaftet durch Trading 1 Mio. € Gewinn, erleidet aber gleichzeitig 1,2 Mio. € Verlust.
Das reale Gesamtergebnis beträgt -200.000 €.
Nach der alten Regelung durfte er jedoch nur 20.000 € Verlust mit den Gewinnen verrechnen. Steuerlich wurde also ein Gewinn von 980.000 € angesetzt, obwohl in Wirklichkeit ein Verlust entstanden war!
Diese steuerliche Ungleichbehandlung führte jahrelang zu massiver Kritik. Viele Experten sahen in der Regelung eine systematische Benachteiligung von Tradern und Investoren. Nun wurde sie endlich gekippt:
Für aktive Trader, die regelmäßig mit Optionen, Futures oder ähnlichen Instrumenten handeln, bedeutet diese Änderung eine erhebliche Verbesserung:
Mit der Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist eine der umstrittensten steuerlichen Regelungen der letzten Jahre endlich Geschichte. Trader und Investoren können aufatmen: Verluste werden nun wieder realistisch steuerlich berücksichtigt, und die Gefahr von „dry income“-Besteuerung entfällt. Wer bislang von der alten Regelung betroffen war, sollte jetzt prüfen, wie sich die Änderungen auf die persönliche Steuerplanung auswirken.
Unser Tipp: Falls Sie in den vergangenen Jahren steuerliche Nachteile durch die alte Regelung erlitten haben, lohnt sich eine professionelle Beratung. Wir helfen Ihnen dabei, mögliche Rückerstattungen oder Optimierungen für die Zukunft zu prüfen!


